Gegenwehr lohnt sich

Junge Freiheit

Vor bald zwei Jahren, am 1. Januar 2018, endete die Übergangsfrist des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, innerhalb derer Facebook und Co. ihre Strukturen dem NetzDG anpassen mußten. Angesichts der Absurdität der seitdem ablaufenden täglichen Zensur in den sozialen Netzwerken geraten einzelne Erfolge im Ringen um die Meinungsfreiheit öfter in den Hintergrund.

Insbesondere in den vergangenen Wochen konnte die Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ einige juristische Siege erzielen. Ende November konnte Medienanwalt Joachim Steinhöfel vor dem Landgericht Dresden gleich zwei einstweilige Verfügungen erwirken. Im ersten Fall wollte der Autor des Blogs „Achse des Guten“ Stefan Klinkigt auf Facebook einen Focus-Artikel teilen, in dem der libysche Ministerpräsident vor „IS-Kämpfern auf Flüchtlingsbooten“ warnt.

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