Fake-Nuss der Woche: Nein, der UN-Menschenrechtsausschuss hat nicht entschieden, dass Klimaflüchtlinge nicht abgeschoben werden dürfen

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Unter der Überschrift „Klimaflüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden“ meldete der Deutschlandfunk am 20. Januar 2020: „Der UNO-Menschenrechtsausschuss hat entschieden, dass Regierungen keine Flüchtlinge in ihre Heimatländer abschieben sollten, wenn diese aufgrund des Klimawandels lebensbedrohlichen Risiken ausgesetzt sind.“

Das UN-Gremium, so der Sender, habe damit auf eine Beschwerde eines Bürgers des Inselstaats Kiribati reagiert:
„Verhandelt wurde der Fall von Ioane Teitiota aus Kiribati, einem kleinem Inselstaat im Pazifik. Wie der „Guardian“ berichtet, floh Teitiota nach Neuseeland, nachdem der Meeresspiegel in seinem Heimatland angestiegen war.“

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