„Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht“?

Achgut

„Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht“?

Es klingt widersprüchlich, wenn ein Zeitungsartikel mit der Nachricht beginnt, dass ein Arzt seit 2015 erst in Bremen und seit 2017 auch in Niedersachsen das gesetzlich vorgeschriebene klinische Krebsregister bekämpft. Doch genau so stellt die Nordwest-Zeitung ihren Lesern Dr. Volker Meyer vor, als einen Arzt, der das Krebsregister bekämpft, obwohl dieses doch helfen soll Krebs besser erforschen und therapieren zu können. Natürlich hat der Arzt nichts Grundsätzliches gegen ein Krebsregister, nur stimmt für ihn am Krebsregistergesetz etwas nicht..

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