Münster: AfD erzwingt Offenlegung gefährlicher Orte in NRW

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Hochzufrieden nach dem Gerichtsurteil: Die AfD-Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky und Sven Tritschler („Das ist nicht nur ein guter Tag für uns als AfD, sondern auch ein guter Tag für die Demokratie in NRW“) am Dienstag vor dem NRW-Verfassungsgericht in Münster.

Von MARKUS WIENER | Eine regelrechte Klatsche fing sich am Dienstag die nordrhein-westfälische Landesregierung und insbesondere Innenminister Herbert Reul (CDU) beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster ein. Sieben Abgeordnete der AfD-Landtagsfraktion hatten gegen die Beantwortung einer Großen Anfrage geklagt. Dabei ging es um „gefährliche und verrufene Orte“ im Sinne des Polizeigesetzes. Hintergrund: Die Polizei kann besonders gefährliche Orte entsprechend einstufen und hat dann dort erweiterte Befugnisse, beispielsweise bei Personenkontrollen.

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