NRW-Verfassungsgerichtshof: Landesregierung muss AfD Auskunft zu „gefährlichen Orten“ geben

jouwatch

NRW – Sieben Politiker der AfD wollten 2017 in einer großen parlamentarischen Anfrage von der nordrhein-westfälischen Landesregierung wissen, welche Stadtteile, Straßen und Plätze von der Polizei im Zeitraum zwischen 2010 und 2017 als „gefährlich“ eingestuft wurden. Nicht nur, dass nun Auskunft erteilt werden muss. Der Verfassungsgerichtshof stellte zudem fest, dass die Landesregierung ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament nicht ausreichend nachgekommen ist.

Über zwei Jahre hat das Organstreitverfahren vor dem nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof gedauert. Nun wurde ein Urteil gesprochen: Die Landesregierung in Düsseldorf darf den Abgeordneten der AfD die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage nicht verweigern und muss Auskunft darüber geben, welche Stadtteile, Straßen und Plätze im Land in den Jahren 2010 bis 2017 von der Polizei als „gefährliche Orte“ deklariert wurden.

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