Kündigung wegen „Wolfsgruß“ in Wien
Kündigung wegen „Wolfsgruß“ in Wien
In Deutschland ist die Verwendung nationalsozialistischer Symbole strafbar. Zeichen, Signets und Kleidungsmarken, die dem rechtsradikalen und rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden, können immerhin arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Manche Arbeitgeber, insbesondere in weiten Teile des öffentlichen Dienstes, verbieten ihren Angestellten beispielsweise das Tragen der Marke „Thor Steinar“. Manche Zeichen, Runen oder Slogans, die zwar strafrechtlich nicht relevant sind, aber eine Rechtsaußen-Gesinnung vermuten lassen, können vielerorts arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Träger haben.
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