Klagen gegen Facebook, Twitter und YouTube jetzt schneller und preiswerter

Joachim Steinhöfel

Dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in seinem Kern, der drastischen Drohung mit Millionenbußen, wenn rechtswidrige Inhalte von den Plattformbetreibern nicht sehr schnell gelöscht werden, verfassungswidrig ist, dürfte herrschende Meinung unter den damit befassten Juristen sein. Das Gesetz enthält allerdings auch vernünftige Vorschriften. Der Ausschuß für Recht und Verbraucherschutz hat meine Stellungnahme aus der Anhörung im Mai 2019 so zusammengefasst:

„Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, dessen Kanzlei zahlreiche Verfahren gegen Betreiber sozialer Medien führt und unter anderem Grundsatzentscheidungen zugunsten von Nutzern erstritten hat, deren Inhalte rechtswidrig gelöscht oder die gesperrt wurden, bezeichnete es als einen Akt demokratischer, parlamentarischer und gesetzgeberischer Hygiene, das NetzDG aufzuheben.

[...]

Den ganzen Artikel und dessen Kommentare liest Du auf Joachim Steinhöfel.