Asylrechtsreform: Vorprüfung an EU-Außengrenzen
BERLIN. Die Bundesregierung hat sich auf einen gemeinsamen Vorschlag für eine Reform des europäischen Asylsystems geeinigt. Laut einem internen Papier soll an den EU-Außengrenzen künftig eine „Vorprüfung“ stattfinden, berichtet der Spiegel. Diese soll „innerhalb kürzest möglicher Zeit“ erfolgen.
Wer bei dieser Vorprüfung als nicht schutzbedürftig gilt, kann demnach sofort abgelehnt und zurückgeschickt werden. Alle anderen Asylbewerber würden nach dem Willen der Bundesregierung auf die EU-Mitgliedsstaaten verteilt werden und dort ein Verfahren erhalten.
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