Barzahlung, Beitragsservice und eine Antwort auf das neue Formschreiben

Joachim Steinhöfel

Viele Gebührenzahler haben sich mit dem Wunsch an den “Beitragsservice” gerichtet, die Gebühren fortan in bar zu entrichten. Dort reagiert man mit Methoden, die man nur noch als überraschend bezeichnen kann. Oder auch nicht. Je nachdem, was man erwartet hat. Nachdem zunächst mit einem längeren Formschreiben operirt wurde, das wir hier behandelt haben und dem die Rechtslage in wesentlichen Zügen entnommen werden kann, erhalten die Gebührenzahler jetzt massenhaft ein Schreiben wie das nachstehend eingeblendete:

Sie können darauf, wenn Sie mögen, wie mit dem folgenden Vorschlag reagieren.

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