Kein Ausschluß aus Beamtentum wegen AfD-Mitgliedschaft

Junge Freiheit

ERFURT. Die Tätigkeit als AfD-Funktionär ist für den Landesvorsitzenden des Thüringer Beamtenbundes, Helmut Liebermann, kein Grund, einen Beamten aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen. „Die AfD-Mitgliedschaft alleine ist kein Hinderungsgrund, den Beamtenstatus nicht ausüben zu können, solange es sich um eine Partei handelt, die zugelassen ist und nicht verboten ist“, sagte Liebermann am Dienstag dem MDR.

Die AfD sei weder als verfassungswidrig noch als verboten eingestuft. Allerdings empfiehlt Liebermann: „Wenn jemand in der AfD aktiv tätig ist – die Mitgliedschaft alleine ist unproblematisch – dann wäre es für ihn persönlich günstig, zu sagen: Ich setzte mich aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein, für den demokratischen Rechtsstaat.“ Er ergänzte: „Und was zum Beispiel mein Vorsitzender sagt, davon distanziere ich mich.

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