Gericht: Bezeichnung von Chebli als „islamische Sprechpuppe” zulässig

Die Tagesstimme

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den politischen Kommentator Tim Kellner (46) von Vorwurf der Beleidigung frei.

Berlin. – Das Gericht befand, dass die Aussagen, welche der ehemalige Soldat und Polizist, der sich mit seinen klaren Ansagen einen Namen im patriotischen und migrationskritischen Lager gemacht hat, von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Dadurch seien seine Äußerungen nicht strafbar, wie die BZ am Donnerstag berichtet.

Kellner, der auf YouTube bereits 205.000 Abonnenten hat, soll die Berliner SPD-Staatssekretärin Sawsan Chebli in einem Video als „Quotenmigrantin der SPD” und „islamische Sprechpuppe” bezeichnet haben. Diese erstattete daraufhin Anzeige – und tatsächlich erließ das Erstgericht zunächst einen Strafbefehl gegen den Mann in Höhe von 1500 Euro,

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