Was nicht kritisiert werden darf: Der EU-Neuansiedlungsrahmen

Tichys Einblick

Die stählernen Fesseln der Quantität Mensch als unendlicher Strom von Wesen prägen den Vorschlag eines „EU-Neuansiedlungsrahmens”, den die EU-Kommission unter der Leitung Jean-Claude Junckers am 13. Juli 2016 vorgelegt hat.

Offiziell verpackt als Maßnahmen für „schutzbedürftige Menschen”, folgt die EU unkritisch den Vorstellungen der UN, wenn sie schreibt: „Durch den heute vorgelegten Vorschlag soll ein dauerhafter Rahmen mit einem einheitlichen Verfahren für die Neuansiedlung innerhalb der EU geschaffen werden.”

Zwar entscheide, so das Kommissionskonzept, noch das einzelne Mitgliedsland darüber, wie viele „Neuansiedler” es aufnehme, aber durch „die Koordinierung der nationalen Anstrengungen und durch ein gemeinsames Vorgehen wird die EU als Ganzes mehr bewirken können. Der künftige Neuansiedlungsrahmen soll durch jährliche EU-Neuansiedlungspläne umgesetzt werden, die vom Rat auf Vorschlag der Kommission angenommen und durch gezielte, von der Kommission angenommene EU-Neuansiedlungsprogramme in die Praxis umgesetzt werden. In den jährlichen EU-Neuansiedlungsplänen sollen die allgemeinen geografischen Prioritäten, auf deren Grundlage die Neuansiedlungen erfolgen sollen, sowie die Gesamtzahl der im folgenden Jahr im jährlichen Neuansiedlungsplan auf Basis der Mitwirkung und der Beiträge der Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Länder neu anzusiedelnden Personen festgelegt werden.”

Kein Mitspracherecht der Bürger [...]

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