Kretschmann verwehrt Kirchen, was woanders erlaubt ist

Philosophia Perennis

Trauergemeinden mit maximal zehn Personen auf die Friedhöfe verbannt. Mitregierende CDU schottet ebenfalls ab – Land aber offen für Asyl-Migranten. Ein Gastbeitrag von Albrecht Künstle

Ich schreibe diese Klageschrift an einem Sonntagmorgen zu einer Zeit, in der ich normalerweise zum Gottesdienst in der Kirche bin. Aber diese ist wegen einer Verfügung der Landesregierung Baden-Württemberg, trotz der grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit die auch den gemeinsamen Kirchenbesuch einschließt, geschlossen. Trotz der formalen Trennung von Kirche und Staat bestimmt dieser, was Kirchen dürfen. Das geht sogar so weit, dass diese Regierung den Trauergemeinden – am Dienstag wird meine Schwiegermutter beigesetzt – verbieten, sich im Freien auf dem Friedhof mit mehr als zehn Personen blicken zu lassen. Abzüglich des Pfarrers und seines Gehilfen bleiben acht übrig, d.h. nicht einmal eine normale Familie mit Enkeln darf den Verstorbenen das letzte Geleit geben. Obwohl Friedhöfe groß genug sind, um Abstände einhalten zu können.

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