
„… sondern bekommen eine Sterbebegleitung“
Bei einem überdurchschnittlichen Patientenansturm muss für die Nutzung der begrenzten Intensivstationen und Beatmungsbetten eine Vorabentscheidung getroffen werden. Dabei macht es einen gewichtigen Unterschied, ob man auf tausend Einwohner acht bis neun Betten zur Verfügung hat (Japan, Russland, Deutschland), oder sich mit sechs (Frankreich) behelfen muss.
Man kann bei knappen Betten nicht einfach einen gerade behandelten Alten von der Anlage herunterreißen, um einen Fünfzigjährigen anzuschließen. Also wird selbst eine momentan freie Station bei Ankunft eines Alten nicht diesem zur Behandlung überlassen, sondern sicherheitshalber für Jüngere freigehalten.
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