STANDPUNKTE • Die Suspendierung der Versammlungsfreiheit

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Die vom Staat zur Eindämmung des Coronavirus erlassenen Maßnahmen, gestützt auf das Infektionsschutzgesetz, haben zu einer massiven Einschränkung zahlreicher Grundrechte und zu einer fast vollständigen Suspendierung der Versammlungsfreiheit in Deutschland geführt. Eine derartige Einschränkung der in der Verfassung garantierten Freiheiten hat es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben.

Ein Standpunkt von Sean Henschel.

Die Landesregierungen haben ausgiebig von der Verordnungsermächtigung in § 32 Infektionsschutzgesetz Gebrauch gemacht und Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen erlassen. Ob bei der vollständigen Suspendierung der Versammlungsfreiheit das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt wurde, ist ernsthaften Bedenken ausgesetzt. Die staatlichen Maßnahmen sind womöglich verfassungswidrig. Vor zwei Wochen schrieb ich, dass sich anhand der Covid-19 Krise herausstellen wird, ob die bestehende verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Grundstruktur in der Lage sein wird, Machtmissbräuche abzuwehren und einen funktionierenden Staat zu gewährleisten. Eine vorbehaltlose Rückkehr zu vorher gekannten verfassungsrechtlichen Freiheiten kann in Hinblick auf die Schnelligkeit, mit der Gesetze und Maßnahmen mit weitreichenden Konsequenzen für die Demokratie verabschiedet wurden, nicht mehr mit Sicherheit angenommen werden. Die Reaktionen der Bürger, die mehrheitlich kritiklos und widerstandslos die Verbote von oben akzeptieren, sind erstaunlich.

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