Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen vor Bundesverfassungsgericht gescheitert

Tichys Einblick

Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner hält die Corona-Verordnungen der Bundesländer für »offensichtlich verfassungswidrig« und »unwirksam« sowie für einen Angriff auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland. Dies sei außerdem der größte Rechtsskandal, den die Bundesrepublik je erlebt habe.

Doch der Eilantrag, den sie beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte, ist nun vom Ersten Senat, der sich vor allem mit den Grundrechten befasst, als unzulässig abgelehnt worden (- 1 BvQ 26/20 -). Sie erfülle mit ihrem Antrag mehrere Voraussetzungen der Zulässigkeit nicht: Sie konnte nicht direkt vors Bundesverfassungsgericht ziehen, um „die Corona-Regeln in allen Bundesländern bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug“ setzen zu lassen, und habe  nicht begründet, wieso sie nicht in ihrem Bundesland Baden-Württemberg klagt, das die Corona-Regeln erlassen hat, die sie betreffen. „Dazu legt die Antragstellerin schon nicht dar, durch sämtliche der in dieser Verordnung geregelten, zahlreiche verschiedene Lebensbereiche betreffenden Maßnahmen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten betroffen zu sein“, heißt es in dem Beschluss.

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