Das letzte Aufbäumen des Bundesverfassungsgerichtes gegen den EuGH

Tichys Einblick

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Anleihenkaufprogramm der EZB hat relativ viel Aufmerksamkeit gefunden. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Brüssel. Dort, bei der EU-Kommission erwägt man offenbar ernsthaft ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten gegen Deutschland, weil das höchste deutsche Gericht es gewagt hat, die EZB, noch stärker aber den EuGH zu kritisieren, und diesem die Gefolgschaft zu verweigern. Das ist bemerkenswert, denn die Verletzung des Stabilitätspaktes für die Eurozone durch Länder wie Frankreich und Italien hat die Kommission nie wirklich irritiert. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich in einer solchen Frage wäre vollständig undenkbar, wie ja der frühere Kommissionschef Junker auch immer betont hat. Aber für Deutschland gelten offenbar grundsätzlich andere Regeln. Könnte es sein, dass das irgendwie doch mit der „Befreiung“ Deutschlands vor 75 Jahren zusammenhängt? So ganz abwegig ist dieser Gedanke nicht. Aber das ist jetzt vielleicht nicht das zentrale Thema für den Moment.

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