Syrer vom Vorwurf des Mordes an Gerda K. freigesprochen

Junge Freiheit

COTTBUS. Das Landgericht Cottbus hat den angeklagten Syrer vom Vorwurf des Raubmordes an der Rentnerin Gerda K. freigesprochen. Die Schuld des Tatverdächtigen konnte nicht eindeutig bewiesen werden. „Im Zweifel ist der Angeklagte freizusprechen“, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag der Bild-Zeitung.

Der Prozeß habe sich lediglich auf Indizien gestützt, Tatzeugen habe es keine gegeben, ergänzte sie. Bereits bei der Spurensicherung seien Fehler aufgetreten, zum Beispiel hätten Rettungskräfte den Tatort vor dem Eintreffen der Sachverständigen verändert und dadurch die Beweislage beeinflußt.

[...]

Den ganzen Artikel und dessen Kommentare liest Du auf Junge Freiheit.