Polens Vizejustizminister lobt EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Junge Freiheit

WARSCHAU. Polens Vizejustizminister Sebastian Kaleta hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Beanstandung der EZB-Staatsanleihen gelobt. Die Karlsruher Richter hätten Polens Auffassung, „daß nationale Verfassungsgerichte im Bereich der Beurteilung des Handelns von EU-Organen das letzte Wort haben“ bestätigt, sagte Kaleta am Mittwoch der Welt.

Auch der scheidende Präsident des BVerfG, Andreas Voßkuhle, stellte sich hinter das Urteil, weil es die Bindung an das Recht stärke. Er widersprach der Auffassung, der Europäische Gerichtshof müsse in Fragen des Europarechts immer das letzte Wort haben. Das BVerfG sei berechtigt und verpflichtet „in seltenen Ausnahmefällen bei besonders gravierenden Kompetenzverletzungen der europäischen Institutionen einzuschreiten“, erklärte Voßkuhle der Zeit. Das BVerfG hatte am vergangenen Dienstag die Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt.

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