Faktencheck bei den Faktencheckern, Folge 2: Die Finanzen

Joachim Steinhöfel

Mitte Mai fuhr mir ein Schreck durch die Glieder. Lässt uns Deutschlands wichtigster Wahrheitswart, David Schraven von Correctiv, im Stich? Wird der sympathische und eloquente Faktenchecker mit dem unverkennbaren Ruhrpott-Idiom jetzt Wirt? Oder Makler? Oder beides? Im malerischen Bottrop hat sich nämlich unter der Handelsregisternummer HRB 15581 am 23.01.2020 klammheimlich die Marktviertel Cafe UG (haftungsbeschränkt) konstituiert. Gegenstand der Gesellschaft: – Organisation und Durchführung von Bewirtungsaktivitäten. – Handel mit Bewirtungsprodukten. – Organisation und Durchführung von Immobiliengeschäften. Ein neuer Meilenstein der Unternehmensgruppe Schraven. Geschäftsführer sind Sonja Schraven, David Schraven und Christina Berger, gebürtige Bottroper alle wie sie da sind. Diese spektakuläre Neuorientierung hätte die investigative Lichtgestalt seinen vielen Anhängern und Fans ja wenigstens mit einem kleinen Tweet ankündigen können. Aber Schraven ist vielleicht einfach zu bescheiden. Was genau es mit der „Marktviertel Cafe UG“ auf sich hat, wissen wir nich. Ob sich die Besucher von Correctiv-Veranstaltungen zukünftig auf die Bewirtung durch die neue Schraven-Firma zu natürlich marktüblichen Preisen freuen dürfen? Und schließlich ist uns unbekannt, ob unter „Immobiliengeschäfte“ zB auch die Vermietung von Büros an Correctiv geplant ist. Und so Spendengelder völlig transparent in die Schraven-Kasse fliessen. Wie schrieb Matthias Wiegand schon 2017 in „Märchenstunde mit David Schraven“:„Früher hatte ich den Eindruck, dass er ein aufrechter Kämpfer für den investigativen Journalismus in Deutschland ist. Heute habe ich den Eindruck, dass David Schraven vor allem ein aufrechter Kämpfer für seine Eigeninteressen ist..“.Märchen vom Faktenchecker, die Überschrift hat was. Correctiv selbst, und das hat natürlich immenses Gewicht, schildert sein und Schravens Tun ganz anders:„Unsere Demokratie ist in Gefahr: Populismus, Machtmissbrauch und Korruption bedrohen unser soziales Miteinander. Wir begegnen den Herausforderungen – gemeinsam mit Ihnen.“Der letzte Satz heißt übersetzt: „Haste mal nen Euro?“ denn „Fördern Sie unabhängigen Journalismus“ steht gleich daneben und schon ist man auf der Spendenseite. Ab 2020 lastet auf den Schultern des in Bottrop weltbekannten Faktencheckers  (frei nach H.M. Broder) eine doppelte, ja dreifache Verantwortung. Fakten checken, Doppelkorn ausschenken und mit Immobiliendeals weitere Sympathiepunkte sammeln. Haben diese Planungen des umtriebigen Schraven dazu geführt, dass er erneut mit dem Gesetz in Konflikt gerät, waren sie die Ursache für die zahlreichen ordungsgeldbewehrten Verstöße gegen die Publizitätspflichten des Handelsrechts durch seine anderen Gesellschaften? Nun, die immerhin 19 Sachverhalte, die wir für recht klare Gesetzesverstöße halten, liegen dem dafür zuständigen Bundesamt für Justiz (BfJ) bereits vor und werden dort gründlich geprüft. Sollte Schraven, dessen „CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ die erheblichen Privilegien der Gemeinnützigkeit geniesst, mit dieser Firma und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft  „CORRECTIV -Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG“ nicht wenigstens die sich aus dem Handelsrecht ergebenden Pflichten erfüllen, die andere Kleingewerbetreibende auch erfüllen? Erst recht, wenn seine Gesellschaften schon Spenden in Millionenhöhe erhalten haben und sogar der Steuerzahler über die Bundeszentrale für politische Bildung in Schravens Kasse einzahlt? Schon 2015 erhielt Correctiv erstmals Geld vom Steuerzahler, wie sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage ergibt.„Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hat Correctiv erstmals im April 2015 gefördert…Der Antragsteller hat seitdem mehrere fachlich überzeugende Projektanträge eingereicht und in diesem Zusammenhang Förderungen der BpB erhalten.“An derselben Stelle findet sich auch die nachstehende Information der Bundesregierung (aaO):„Vor einer Förderung prüft die BpB Projekt und Projektträger und berücksichtigt die Ergebnisse dieser Prüfung bei der Förderentscheidung. Im Falle von Cor-rectiv hat diese Prüfung kein Verhalten des Projektträgers offengelegt, das der Förderentscheidung hätte entgegenstehen können.“ Hervorhebung hinzugefügt.Ob das immer noch gesagt werden kann, wenn das BfJ seine Prüfungen, womöglich mit einer wohl kaum vermeidbaren Verhängung von Ordnungsgeldern abgeschlossen hat, werden wir sehen. Die gemeinnützige GmbH bildet mit der Correctiv-Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG einen Konzern. Sie ist Alleingesellschafterin dieser rein gewerblich tätigen Tochter. Dass eine die Privilegien der Gemeinnützigkeit ausnutzende Gesellschaft völlig einschränkungslos durch eine 100%ige Tochter am Geschäftsverkehr teilnehmen kann und ihr auch die Erträge dieses nicht gemeinnützigen Tuns zufließen dürften, ist auffällig. Wissen die Spender von den Darlehen? Die gemeinnützige Correctiv gGmbH gewährt ihrer gewerblichen  Tochtergesellschaft sechsstellige Darlehen. In ihren Bilanzen (Anlagevermögen), werden für 2017 Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von € 137.223,00 und für 2018 in Höhe von € 87.223,00 ausgewiesen.  Laut § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags (Gemeinnützigkeit) ist dies wohl unzulässig, danach setzt die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschaft des privaten Rechts voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Ist die Tochtergesellschaft aber nicht. In diesen Darlehen ist also eine Mittelbeschaffung zu sehen, da sich die UG die Mittel nicht zu Marktkonditionen bei Banken beschafft. Darin, dass die UG nicht steuerbegünstigt ist, liegt ein offensichtlicher Satzungsverstoß, der für die Gemeinnützigkeit unmittelbar relevant ist. Konkret: Correctiv kassiert Spenden in Millionenhöhe. Die Spender werden damit angelockt, dass mit dem Geld unsere Demokratie, die „in Gefahr“ sei, gerettet werde. Wie werden die Spender reagieren, wenn sie davon erfahren, dass Schraven das Geld seiner Tochtergesellschaft satzungswidrig zur gewerblichen Geschäftemacherei ausleiht? Was passiert im Falle von deren Insolvenz? Ist keine Bank bereit, der Tochter Geld zu leihen? Wenn nein, warum nicht? Betreibt Correctiv jetzt auch noch Bankgeschäfte? Welchen Zinssatz zahlt die UG? Welche Sicherheiten wurden gestellt? Die Gewinnrücklagen der gemeinnützigen GmbH stellen sich wie folgt dar: 2016: € 115.663,00, 2017: € 230.38600, 2018: € 313.992,00. Diese Ansparung von Mitteln entspricht nicht der Satzung und auch nicht der Gemeinnützigkeit. Zu diesen Gewinnrücklagen sind ferner die rund € 200.000,00 hinzu zu addieren, die mittels Darlehen an die Tochter dauergeparkt werden. Gegenwärtig ist von so erheblichen Gesamtrücklagen auszugehen, dass eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen könnte. Denn laut § 11 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag ist nur eine begrenzte Bildung von Rücklagen erlaubt.

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