Grüne wollen Begriff „Rasse” aus dem Grundgesetz streichen

Die Tagesstimme

Laut führenden Parteimitgliedern der Grünen stünde der Begriff „Rasse” dem Geiste des Grundgesetzes entgegen.

Berlin. – In Artikel drei des deutschen Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Die Grünen fordern nun jedoch die Entfernung des Rasse-Begriffs aus dem Text, um „Rassismus zu verlernen”. Nach Ansicht von Robert Habeck und Aminata Touré führe der Begriff zu einer Einteilung und Unterscheidung von Menschen. Diese gelte es zu verwerfen, denn: „Es gibt eben keine ‚Rassen‘. Es gibt Menschen“, meinen die Grünen.

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