Hat sich Borchardt an Eigentum von DDR-Gegnern bereichert?

Tichys Einblick

Eine Wahl, die schief gegangen ist, rückgängig zu machen per Kanzlerinnen-Befehl ist für die CDU längst kein Problem mehr. Aber klappt, was in Thüringen funktionierte, auch anderswo?

Eine Voraussetzung ist zwingend: Die Kanzlerin muss es wollen. Aber will sie die Wahl einer Linksradikalen als Verfassungsrichterin von Mecklenburg-Vorpommern überhaupt rückgängig machen? Die Wahl eines ehemaligen DDR-SED-Kader, einer DDR-Diplomjuristin, DDR-Bürgermeisterin von SED-Gnaden, einer Frau, die den Mauerbau noch zwanzig Jahre nach dem Fall der selbigen „alternativlos“ nannte, wie es Hubertus Knabe für TE zusammengefasst hatte?

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