Wahnsinn! Illegal im Kirchenasyl, nicht abgeschoben: Stadt muß Äthiopier Sozialhilfe zahlen

jouwatch

Hessen/Darmstadt – Gelingt es einem illegalen Migranten durch einen Aufenthalt im „offenen Kirchenasyl“ der Abschiebung zu entgehen, dann hat er ein Anrecht auf Sozialhilfe. Das entschied das hessische Landessozialgericht in Darmstadt und verdonnerte die Stadt Frankfurt in einem Beschluß vom Montag, einem zunächst abgelehnten Asylbewerber Sozialhilfeleistungen zu gewähren.

Ein Asylbewerber, der sich wegen einer drohenden Abschiebung ins Kirchenasyl begibt, begeht dadurch nach einer Gerichtsentscheidung keinen Rechtsmissbrauch. Er hat auch für diese Zeit seines Aufenthalts in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Das hat das hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt nach einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: L 4 AY 5/20 B ER).

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