Neues Verfahren: Intensivtäter „King Abode“ bleibt auf freiem Fuß

Junge Freiheit

DRESDEN. Das Landgericht Dresden hat am Mittwocheine achtmonatige Haftstrafe gegen den dauerkriminellen Asylbewerber „King Abode“ aufgehoben. Es verwies ein Verfahren gegen den Intensivtäter aus dem Jahr 2018 an das Jugendschöffengericht. Damals war er zu acht Monaten Haft verurteilt worden, weil er einen Zugfahrgast beleidigt, bedroht und ihm in den Arm gebissen hatte. Die Haft vollzogen hatte er bislang jedoch nicht. Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte am Donnerstag der JF einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung.

Bei seiner Einreise 2014 nach Deutschland hatte „King Abode“, der bürgerlich Mohamed T. heißt, angegeben, 18 Jahre alt zu sein. In einem Verfahren vor dem Jugendschöffengericht Bautzen in einem anderen Fall sagte er im Herbst 2019 jedoch, er sei mehr als ein Jahr später, am 4. August 1997, geboren. Das Gericht verurteilte den Amateur-Rapper wegen 24 Straftaten zu 16 Monaten Haft auf Bewährung.

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