EUGH weitet Hartz IV-Anspruch für EU-Ausländer in Deutschland aus

PI-NEWS

Die Richter des EUGH in Luxemburg entschieden heute, dass der Schulbesuch des Kindes eines EU-Ausländers ein Aufenthaltsrecht begründet und aus dem Aufenthaltsrecht ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit den Deutschen beim Bezug von Sozialleistungen resultiert.

Von MANFRED ROUHS | Arbeitslose Ausländer haben einen Anspruch auf Hartz IV in Deutschland, falls ihre Kinder hier zur Schule gehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) entschieden (Rechtssache C-181/19). In dem Fall ging es um einen Polen, der mit seinen beiden schulpflichtigen Töchtern seit 2013 in Krefeld lebt. Mal hatte er Arbeit, mal meldete er sich arbeitssuchend und lebte von Hartz IV.

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