Gericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg

Tichys Einblick

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat einem Eilantrag stattgegeben gegen das baden-württembergische Beherbergungsverbot für Gäste aus besonders Corona-betroffenen Regionen in Deutschland stattgegeben. Damit ist das Verbot „außer Vollzug gesetzt“. Kurz darauf folgte auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen mit der gleichen Entscheidung. Das Beherbergungsverbot galt bislang für Reisende aus Städten oder Landkreisen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Ausnahmen waren nur vorgesehen, wenn die Gäste einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

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