Augsburg: Kripo setzt Staatsanwaltschaft zur Prüfung von „Volksverhetzung“ an

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Kein Wunder, dass der Richter Manfred Dauster, der sich auf Facebook im privaten Kreis mit dem Fan-Shirt des Christenschlächters und Konstantinopel-Eroberers Sultan Mehmet II. und dem Schriftzug „immer siegreich“ zeigte, meinen Revisionsantrag ablehnte. Damit ist diese „Volksverhetzung“-Verurteilung rechtskräftig, was seitdem auch von den „Qualitäts“-Medien bei jeder BPE-Kundgebung leidlich ausgeschlachtet wird.

Kurz darauf wurde ich in Hamburg nur wegen des Aussprechens des Faktes der Todesstrafe bei Ausstieg aus dem Islam und dessen Bewertung als faschistische Ideologie – was mir 2017 noch vom Münchner Landgericht als zulässig im Rahmen der Meinungsfreiheit zugebilligt wurde – erneut wegen „Volksverhetzung“ und „Beleidigung von Religionsgemeinschaften“ verurteilt. Weder der Staatsanwalt („es ist Ihnen schon klar, dass Sie aus einem 1400 Jahre alten Buch zitieren“) noch die Richterin hatten auch nur den blassesten Dunst davon, mit was wir es beim Politischen Islam zu tun haben, und verharmlosten die von mir dargestellte Gefahr in einer derart unverantwortlichen Weise, wie es nur realitätsfremde Linksideologen in ihren abgeschlossenen Wolkenkuckucksheimen vornehmen können. Von solchen Figuren werde ich verurteilt, so dass ich dies klar als Unrechtsjustiz bewerte.

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