Netzfundstücke (66) – Gegenwehr, Querdenken, Widerspruch

Sezession

Der Vorwurf des »Rechtsextremismus« begleitet die Identitäre Bewegung (IB) seit sie das erste Mal in Erscheinung trat.

Damit verbunden ist ihre kontinuierliche Nennung im Verfassungsschutzbericht, beginnend mit dem Bericht für das Jahr 2016. Mittlerweile bezeichnet das Bundesamt mit erheblichen Vertrauensproblemen bei den Deutschen (siehe Umfrage von Infratest dimap hier) die IB als »gesichert rechtsextrem«, was ihm erlaubt, alle nachrichtendienstlichen Mittel (Überwachung, Abhörmethoden etc.) gegen die dezidiert gewaltfrei agierenden Aktivisten einzusetzen.

Der Hebel für dieses Vorgehen wird am ethnisch grundierten Volkbegriff angesetzt, den die IB vertritt. Dieser orientiert sich an Kriterien der Abstammung und Herkunft, bezieht aber die kulturellen Einbindungen eines Menschen mit ein. Eine Definition, die selbst in der BRD im Staatsbürgerrecht des ius sanguinis seinen Ausdruck und juristische Gültigkeit fand.

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