Corona-Impflicht für Bundeswehrsoldaten dürfte beschlossene Sachen sein

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Soldaten der Bundeswehr – in der Mehrheit handelt es sich hier um junge Menschen, weit außerhalb der Corona-Risikogruppe – unterliegen einer besonderen Impfpflicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss bestätigt. Tübingens grüner OB Boris Palmer stellt für Jüngere fest: Corona ist für diese Altersgruppe so gefährlich wie Autofahren.

Nachdem ein Hauptfeldwebel eine Basisimpfung verweigert hat, stellte der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts am Montag fest, dass die Teilnahme an der militärischen Basisimpfung gegen klassische Krankheitserreger wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten für alle Soldaten verpflichtend ist. Der Soldat war der Ansicht, sein Asthma und seine Neurodermitis gingen auf eine frühere Impfung zurück, weshalb er schwere Gesundheitsschäden befürchtete. Die behandelnden Truppenärzte hielten das für unbegründet. Daher befahl der Einheitsführer die Teilnahme an der Impfung und verhängte nach wiederholter Befehlsverweigerung acht Tage Disziplinarrest. Nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens billigte auch das zuständige Truppendienstgericht die Disziplinarmaßnahme,  berichtet hierzu die FAZ. Die Impfung sei zumutbar, da Soldaten Gesundheitsgefahren von Berufs wegen hinnehmen müssten. Auf die subjektive Einschätzung des betroffenen Soldaten komme es dafür aber nicht an.

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