Kritik an FFP2-Maskenpflicht

Die Tagesstimme

Ab heute herrscht in Österreich eine FFP2-Maskenpflicht. In Deutschland werden ähnliche Maßnahmen diskutiert, doch es gibt auch Kritik von Experten.

Seit dem heutigen Montag gilt in Österreich vielerorts die FFP2-Maskenpflicht. Konkret müssen die FFP2-Masken ab dem 25. Januar im Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten, bei Dienstleistern, in Ordinationen und Verwaltungsgebäuden getragen werden. Bei Verstößen gegen die Tragepflicht droht ein Organstrafmandat in der Höhe von 25 Euro.

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Die österreichische Bundesregierung will mit dieser Maßnahme die Corona-Pandemie weiter eindämmen. Von der Verpflichtung gänzlich ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Zwischen dem vollendeten sechsten und vollendeten 14. Lebensjahr sind auch Stoffmasken erlaubt. Außerdem sind Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der FFP2-Masken nicht zugemutet werden kann, von der neuen Regelung ebenfalls befreit.

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