Glaubenskrieg um Corona-Maßnahmen: Zoff unter Deutschlands Richtern

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Auch in der deutschen Jurisprudenz, vor allem in der Richterschaft, spiegelt sich der zunehmende Konflikt zwischen Befürwortern und Kritikern der Corona-Regeln wieder: Er findet seinen Niederschlag in widersprüchlichen Urteilen, aktuell etwa zum 15-Kilometer-Bewegungsgradius. Für die Bevölkerung sind die völlig konträren Gerichtsentscheidungen irritierend bis ärgerlich – was die Ermüdung und Toleranzerschöpfung weiter verstärkt und die Akzeptanz für die grotesk überschießende Corona-Politik immer weiter schwinden lässt.

Auf den Straßen macht sich in Deutschland, anders als in immer mehr seiner Nachbarländer, der Unmut (noch) nicht breit. Demonstrationsverbote sorgen dafür, dass auch zivile Unmutbekundungen nicht mehr stattfinden. Doch dass selbst in der dritten Gewalt, der Justiz, offenkundige Uneinigkeit über Zulässigkeit, Notwendigkeit und hinreichende Begründung der Wirksamkeit vieler Maßnahmen besteht, das zeigt sich nicht nur in der hohen Zahl an kassierten Verwaltungsentscheidungen schon im ersten Lockdown, sondern auch in gegensätzlichen Urteilen zu den (deutlich schärferen) Grundrechtseinschränkungen im „zweiten Durchgang“ der nationalen Totalstillegung.

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