Seehofer verliert gegen die AfD

PI-NEWS

Horst Seehofer hat beim Berliner Verwaltungsgericht eine juristische Niederlage gegen die AfD hinnehmen müssen.

Von MANFRED ROUHS | Das Berliner Verwaltungsgericht hat auf Antrag der AfD die Löschung einer Veröffentlichung des Bundesinnenministers bei Twitter angeordnet (Az. 1 L 127/21). Dabei ging es um die Einordnung der AfD als Prüffall des „Verfassungsschutzes“.

Während sich Privatpersonen und die Massenmedien relativ frei auch über spekulative Sachverhalte öffentlich äußern dürfen, sind den Behörden und Ministerien für ihre Öffentlichkeitsarbeit relativ enge Grenzen gesetzt. Sie dürfen insbesondere ihre Kommunikationsmittel nicht für die Teilnahme am parteipolitischen Wettbewerb missbrauchen.

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