Gericht verbietet Verfassungsschutz Beobachtung der AfD als Verdachtsfall

Junge Freiheit

KÖLN. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz wird vorerst untersagt, die AfD als Verdachtsfall zu beobachten. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag entschieden. Demnach wird dem Verfassungschutz angeordnet, „es zu unterlassen“, die Antragstellerin als „Verdachtsfall“ einzuordnen. Ferner wird untersagt, die AfD „zu beobachten“ und die Führung der AfD als „Verdachtsfall“ erneut „öffentlich oder nicht öffentlich“ bekanntzugeben. Zuvor hatte die AfD einen weiteren Eilantrag eingereicht.

AfD-Co-Parteichef Jörg Meuthen bezeichnete die Entscheidung gegenüber der JUNGEN FREIHEIT als „erneute komplette Blamage“ für Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang. „Ein Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann, mit Einstufungen, die keine 48 Stunden später per Gerichtsbeschluss Makulatur sind.“ Zudem forderte Meuthen gegenüber der JF Haldenwangs sofortigen Rücktritt. „Peinlicher geht es wirklich kaum mehr.“ Der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla sprach auf Twitter von einer „Klatsche für den Verfassungsschutz“.

[...]

Den ganzen Artikel und dessen Kommentare liest Du auf Junge Freiheit.