Saarland: Terminbuchung und Begrenzung im Einzelhandel ist unrechtmäßig

Tichys Einblick

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Vorschrift vorläufig außer Vollzug gesetzt, wonach Einkaufen nur mit Termin und nur für einen Kunden pro 40 Quadratmeter erlaubt ist – wie Bund und Länder in der letzten Videokonferenz vereinbart hatten. Die Vorschrift sei, so das Gericht, eine Ungleichbehandlung gegenüber „privilegierten Geschäftslokalen“ wie Buchhandlungen und Blumenläden, in denen eine Person pro 15 Quadratmeter als „infektionsschutzrechtlich unbedenklich“ angesehen werde, urteilte das Gericht (Az. 2 B 58/21).

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