Totalstopp für die Gastronomie ist nicht zu rechtfertigen

PI-NEWS

Die 339.000 Einzelhandelsbetriebe hätten nicht generell geschlossen werden dürfen, sondern nur dort, wo die Selbstverantwortung der Betriebe nicht für Gefahrlosigkeit gesorgt hat.

Von PROF. EBERHARD HAMER | Das Mittelstandsinstitut Niedersachsen hatte sich zuerst mit dem Facheinzelhandel beschäftigt und der Frage, warum dieser aus Corona-Gründen zwangsgeschlossen worden ist. Dabei konnte ein höheres Infektionspotenzial als bei dem Nahverkehr oder dem Lebensmitteleinzelhandel oder den Produktionsbetrieben der Industrie nicht festgestellt werden. Vielmehr haben die Einzelhändler schon vor einem Jahr massive Investitionen getroffen, um Gesundheit und Immunität ihrer Kunden im Laden zu gewährleisten. Das Ergebnis war: Die 339.000 Einzelhandelsbetriebe hätten nicht generell geschlossen werden dürfen, sondern nur dort, wo die Selbstverantwortung der Betriebe nicht für Gefahrlosigkeit gesorgt hat. Die Regierung hat mit anderen Worten durch ihre Totalmaßnahme ihre Kompetenzen überschritten und dadurch Existenzen gefährdet und vernichtet.

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