Bundesverfassungsgericht stoppt Corona-Wiederaufbaufonds

Junge Freiheit

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundespräsidenten angewiesen, das deutsche Gesetz betreffend den Beitritt zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen. Der Bundestag hatte der Beteiligung Deutschlands an dem 750 Milliarden Euro umfassenden Hilfsprogramm am Donnerstag zugestimmt. Auch der Bundesrat hatte am Freitag sein Okay gegeben. Der Stopp gilt bis 2027 oder so lange bis das höchste Gericht der Bundesrepublik die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geprüft hat.

Den Eilantrag und die damit verbundene Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz, das der EU erlauben solle erstmals selbst Schulden aufzunehmen, hatte das Bündnis Bürgerwille, um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke eingereicht. Die Gruppe von Kritikern befürchtet, daß einige Mitgliedstaaten nicht in der Lage sein werden, ihren Anteil an dem Schuldenpaket zurückzuzahlen. Letztlich müßten zahlungskräftige Länder wie Deutschland dann auch dafür aufkommen. Die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen seien aktuell noch nicht erkennbar, könnten aber sehr stark ansteigen. Der geplanten Corona-Wiederaufbaufonds soll 750 Milliarden Euro umfassen. Das Geld solle der Intention der EU nach dem wirtschaftlichen Aufbau in der Europäischen Union nach der Pandemie dienen. Einen Teil des Geldes gäbe es als Zuschüsse, den anderen Teil als Darlehen.

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