Merkel will mit dem Gesetz nicht die Bürger vor Infektionen schützen, sondern ihre Macht vor den Bürgern

Tichys Einblick

Wer Angela Merkel kennt, wusste ihren Gesichtsausdruck beim TV-Interview mit Stichwortgeberin Anne Will richtig zu deuten: So wie die Kanzlerin ohne Rücksicht auf die eigene Partei und den möglichen Kanzlerkandidaten ankündigt, die Rolle der Bundesländer bei der Durchsetzung von Corona-Maßnahmen zu beschränken – Föderalismus mit Ewigkeitsgarantie im Grundgesetz verankert hin oder her – so schnell machte sie sich auch auf den Weg zur Umsetzung entsprechender Schritte.

Schon am Dienstag soll im Kabinett das Infektionsschutzgesetz um die Möglichkeit der Verfügung nächtlicher Ausgangssperren in der Zeit zwischen 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens, weitere Kontaktbeschränkungen (Zusammentreffen eines Haushalts mit nur einer haushaltsfremden Person pro Tag) ab einer Inzidenz von 100 und darüber, sowie Schulschließungen ab einer Inzidenz von 200 und darüber, erweitert werden. Abgesehen von den mit der Verschärfung verbundenen weiteren Einschränkungen von Grundrechten, ist der daraus folgende Abbau des Rechtsschutzes der Bürger das besonders Gravierende, das zu einem öffentlichen Aufschrei nicht nur in den Medien führen müsste. Der Beschluss und die Umsetzung solcher Maßnahmen liegt nach bisher geltender Rechtslage in der Hoheit der Länder in Form von Verordnungen und Erlassen. Wenn diese Zuständigkeit durch Bundesgesetz zentral verankert wird, kann Berlin schalten und walten, wie Merkel will.

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