„Wertefundament und Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates sind im Ungleichgewicht“

Tichys Einblick

TE: Frau Schimke, Sie gehörten am 4. März zu den Sieben Aufrechten in der CDU, die in einer namentlichen Abstimmung den Gesetzentwurf „Zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ abgelehnt haben. Warum?

Jana Schimke: Es war von Beginn an meine Überzeugung, dass einschneidende Maßnahmen dieser Art vornehmlich im Parlament entschieden werden müssen. Doch mit dem damaligen Gesetzentwurf beließ der Bundestag die Entscheidung über die Pandemiebekämpfung unverändert bei der Exekutive. Aus diesem Grund sah ich keine andere Möglichkeit, Einfluss auf die Krisenpolitik in der Pandemie zu nehmen, als gegen den vorliegenden Gesetzentwurf und die Verlängerung der pandemischen Lage zu stimmen.

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