Bild-Zeitung möchte Woelki als Wulff 2.0 monetarisieren

Philosophia Perennis

Übergabe des Missbrauchsgutachtens an Kardinal Woelki

Ein Gastbeitrag von Defrim Fidei

Die Affäre Wulff begann im Dezember 2011. Im Februar 2012 musste Bundespräsident Christian Wulff zurücktreten. Da das Ganze noch einer greifbaren Grundlage bedurfte, wurde 13 Monate gegen ihn in 21 Verdachtsfällen ermittelt. Dabei wurde Wulff von einer Meute von 28 Ermittlern, darunter vier Staatsanwälte gejagt.

Der Berg kreißte und gebar eine Maus: Es verblieb ein einziger Fall, eine angebliche Bestechlichkeit in Höhe von 400 Euro. Um einer Pleite vor Gericht zu entgehen, bot die Staatsanwaltschaft Wulff die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage an, was Wulff zurecht ablehnte. Im Februar 2014 wurde Wulff durch das Landgericht Hannover von dem Vorwurf freigesprochen. Das Gericht erklärte außerdem, Wulff stehe für die erlittenen Durchsuchungen eine Entschädigung zu. Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung, selbst früherer Staatsanwalt,  und der Alt-Bundespräsident Roman Herzog, früher Präsident des Bundesverfassungsgerichts, warfen die Frage auf, ob nicht die Verfassung geändert werden müsse, um solche staatsanwaltlichen Aktionen gegen einen amtierenden Bundespräsidenten zu unterbinden und auch in diesem Fall die Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht zuzuweisen. „Das darf nie wieder sein.“ (Prantl)

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