Nach Querdenken & PI-NEWS: Jetzt auch Pegida „unter Beobachtung“

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Von MANFRED ROUHS | Nach den Querdenkern und diesem Blog hat der Verfassungsschutz, genauer gesagt sein sächsischer Ableger, seit diesem Freitag auch PEGIDA Dresden als „erwiesen extremistische Bestrebung“ eingestuft. Die Behörde teilt dazu offiziell mit: „Es liegen inzwischen hinreichend gesicherte Erkenntnisse vor, dass sich Pegida im Laufe der Jahre zu einer verfassungswidrigen Bewegung entwickelt hat.“ Das berichtet die „Bild“-Zeitung.

Diese Formulierung lässt tief blicken. Denn in einem Rechtsstaat entscheiden allein unabhängige Gerichte über die Verfassungswidrigkeit einer Partei oder Organisation. Folge der gerichtlichen Feststellung der Verfassungswidrigkeit sind im Regelfall deren Verbot und Auflösung, einschließlich der Einziehung des Vermögens. Das öffentliche Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – vom Hakenkreuz bis zur PKK-Fahne – wird im § 86 a StGB unter Strafe gestellt. Den Innenministern der Länder und ihren Abteilungen, zu denen die Landesämter für „Verfassungsschutz“ gehören, kommt dagegen ausdrücklich nicht das Recht zu, über die Verfassungswidrigkeit einer Organisation zu bestimmen.

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