Glosse: Ablösesummen im deutschen Scheidungsrecht

Tichys Einblick

Berlin. Die SPD will noch in dieser Legislaturperiode das Scheidungsrecht ändern. „Scheidung soll künftig schneller gehen“, so Bundesjustiz-und Familienministerin Christine Lambrecht. Anlass und Vorbild für die Gesetzesinitiative ist das Urteil eines koreanischen Gerichts, das Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Zahlung von umgerechnet 22 000 € Schmerzensgeld verurteilt hat. Er war mit seiner nunmehr 5. Ehefrau Soyeon Schröder-Kim schon zusammen, als sie noch mit einem koreanischen Schönheitschirurgen verheiratet war. Schröder muss das Schmerzensgeld an den Ex-Ehemann zahlen.

„Wir wollen das koreanische Urteil gleich ins deutsche Scheidungsrecht überführen, dann kann man sich den Umweg über einen langwierigen Prozess sparen“, so Lambrecht. Der Justizministerin schweben Regelungen nach dem Muster des Profifußballs vor. “Gegen eine Ablösesumme kann sich der ehebrüchige Partner aus seinem Ehevertrag praktisch freikaufen und damit das bisher vorgeschriebene Trennungsjahr oder die dreijährige Zerrüttungsfrist verkürzen“, erläuterte die Justizministerin in Berlin. Bei der Eheschließung im Standesamt könnten die Eheleute auch bereits Ausstiegsklauseln und Ablösesummen festlegen, das könne auch die Bindungsängste vieler junger Menschen mildern.

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