EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein
BRÜSSEL. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Grund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) zu Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) aus dem vergangenen Jahr. „Die Europäische Union ist und bleibt eine Rechtsgemeinschaft, das letzte Wort zum EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen“, teilte ein Kommissionssprecher mit. Denn nach Ansicht der Kommission stellt das Urteil des BverfG einen ernstzunehmenden Präzedenzfall dar. „Dies könnte die Integrität des Unionsrechts gefährden und den Weg für ein Europa ,à la carte‘ öffnen.“
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