Änderung des Grundgesetzes – Rassismus ohne Rassismus
Am Mittwoch stoppte die Unions-Fraktion das Vorhaben, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Alternativ sollte dafür die Formulierung „aus rassistischen Gründen“ verwendet werden. Doch wie zielführend ist diese Debatte überhaupt?
Am Mittwoch stoppte die Unions-Fraktion das Vorhaben, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Alternativ sollte dafür die Formulierung „aus rassistischen Gründen“ verwendet werden. Doch wie zielführend ist diese Debatte überhaupt?
Jetzt ist sie also erst einmal vom Tisch: die Änderung des Artikel 3 des Grundgesetzes. Dort heißt es, dass niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Eigentlich ist an dieser Formulierung wenig auszusetzen. Könnte man meinen.
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