Wegen Merkel-Äußerung: Thüringer Ministerpräsidentenwahl wird Fall für Verfassungsgericht

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Nachdem Angela Merkel im vergangenen Jahr via Anruf aus Südafrika die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen für ungültig erklärte, muss sich nun das Bundesverfassungsgericht mit dem totalitären Gebaren der Kanzlerin auseinandersetzen.

Aus Sicht der AfD haben die Kanzlerin und die Bundesregierung ihre Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf und damit das Recht der AfD auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt. Deshalb wird sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Vorgang rund um die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten beschäftigen müssen. Die Karlsruher Richter wollen sich am 21. Juli mit der Frage befassen, ob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sich auf einer offiziellen Pressekonferenz bei einer Auslandsreise dazu äußern durfte und die Statements im Internet auf den Seiten der Kanzlerin und der Bundesregierung veröffentlicht werden durften. (Az.: 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20).

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