Kommunistische Partei wird doch zu Bundestagswahl zugelassen

Junge Freiheit

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat einer Beschwerde der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) gegen ihren Ausschluß von der Bundestagwahl stattgegeben. Folglich ist die DKP doch zur Abstimmung am 26. September zugelassen, teilte das oberste Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit.

Die Partei hatte beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt, nachdem der Bundeswahlausschuß sie wegen mangelhafter und zu spät eingereichter Rechenschaftsberichte nicht zur Wahl zugelassen hatte. Die DKP hatte hinter der Entscheidung jedoch ein „kaltes Parteiverbot” sowie eine „zunehmende Kriminalisierung und Verleumdung linker Kräfte” gewittert.

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