Ein anderes Urteil wäre eine Sensation gewesen

Junge Freiheit

Wir wissen nicht, was alles beim gemeinsamen Abendessen der Bundeskanzlerin mit den Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts besprochen worden ist. Geschmeckt soll es haben, so hört man. Schmecken dürfte Angela Merkel auch die heutige Urteilsverkündung der höchsten deutschen Richter zum Rundfunkbeitrag. Er darf nun erhöht werden. Die Ablehnung frei gewählter Abgeordneter aus Sachsen-Anhalt sei verfassungswidrig gewesen.

Besonders zynisch erscheint die Begründung des Gerichts. Allen Ernstes heißt es, daß in Zeiten „von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, ‘Fake News’, ‘Deep Fakes’“ die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks wachse.

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