Sehr wichtiges Urteil zur Maskenpflicht: Angeklagter freigesprochen – Ansteckungsgefahr im Freien gleich Null
Bei einer genehmigten Versammlung in Garmisch-Partenkirchen forderte Wolfgang Greulich, der Versammlungsleiter, die Menge auf, als Zeichen des Widerstandes die Masken abzunehmen. Viele der Teilnehmer folgten diesem Aufruf. Herrn Greulich trug das eine Strafanzeige ein.
Ihm wurde vorgeworfen, bei einer Veranstaltung im Rahmen der „Corona-Bustour“ Menschen in Gefahr gebracht zu haben, indem er ihnen im Rahmen einer Versammlung als Protestaktion nahegelegt hat, die Maske abzunehmen.
Gemäß Antrag der Staatsanwaltschaft drohte ihm ein Strafmaß von 40 Tagessätzen a 60 Euro, also 2.400 Euro.
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