Bargeldauszahlung an Asylbewerber: Brinker wirft Berliner Senat Rechtsbruch vor

Junge Freiheit

BERLIN. Die AfD-Spitzenkandidatin für die Berliner Abgeordnetenhauswahl, Kristin Brinker, hat dem Senat vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Bargeldauszahlung an Asylbewerber gegen geltendes Recht zu verstoßen. „Mit der Auszahlung für drei Monate im Voraus verstößt der Senat eindeutig gegen das Asylbewerberleistungsgesetz“, sagte Brinker am Donnerstag der JUNGEN FREIHEIT.

Darin heißt es unter Paragraph 3 Absatz 5: „Geldleistungen dürfen längstens einen Monat im Voraus erbracht werden. Von Satz 3 kann nicht durch Landesrecht abgewichen werden.“ Die Berliner AfD-Chefin bezeichnete den Verweis auf die Corona-Pandemie, den der Senat als Begründung für die Auszahlung im Drei-Monatsrhythmus angibt, als „rechtlich nicht haltbaren Vorwand“.

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