Wahlwiederholung in Berlin: Regierung trickst, um Klagen zu verzögern

Tichys Einblick

In der Innenausschuss-Sondersitzung des Berliner Abgeordnetenhauses gab Innensenator Andreas Geisel (SPD) eine beiläufige Erklärung ab, die große Auswirkungen auf die Wahlanfechtung haben dürfte. Die Regierung, so Geisel, habe laut Gesetz sechs Wochen Zeit, um das offizielle Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl im Amtsblatt zu verkünden. Und diese Zeit, meinte der Politiker, wolle man sich auch nehmen. Das bedeutet: bis zur schriftlichen Bekanntgabe, wieviel Stimmen für wen am 26. September in Berlin abgegeben wurden, können noch mehrere Wochen vergehen. Was so formal klingt, ist allerdings entscheidend für diejenigen, die die Wahl wegen zahlreicher mittlerweile auch eingeräumter Unregelmäßigkeiten und möglicher Manipulationen vor dem Berliner Verfassungsgericht anfechten wollen. Denn eine Anfechtungsklage ist nach Ansicht von Juristen erst nach einer Amtsblattveröffentlichung möglich. Durch das Spiel auf Zeit wäre die für den 4. November 2021 geplante konstituierende Sitzung des neuen Abgeordnetenhauses nicht zu verhindern – selbst wenn das Gericht feststellen sollte, dass dessen Wahl rechtwidrig stattfand. Es würden also Fakten geschaffen.

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