Gericht entscheidet: Kirchenglocken dürfen weiterläuten

Junge Freiheit

FRANKFURT. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden, daß die Ortskirche im hessischen Usingen-Merzhausen auch weiterhin läuten darf. Zuvor hatte ein Anwohner geklagt, der sich am Geräusch der Glocken sowohl am frühen Sonntag morgen, als auch zu den regelmäßig stattfindenden Kirchenkonzerten gestört hatte.

Das Gericht erklärte zur Begründung, die Grenzwerte beim Lärmschutz seien in keinem der beanstandeten Fälle überschritten worden. Außerdem sei bei der Entscheidung auch der sakrale Charakter des Läutens zu berücksichtigen. „Deshalb stelle das Glockengeläut, daß sich im Rahmen des Herkömmlichen halte, keine erhebliche Belästigung dar und sei auch in einer säkularisierten Gesellschaft als eine zumutbare sozialadäquate Einrichtung unter dem Gebot gegenseitiger Toleranz hinzunehmen“, teilte das Gericht am Montag mit. Des Weiteren machte es geltend, daß der Kläger als Zugezogener von dem Glöckenläuten wußte, bevor er nach Ursingen-Merzhausen kam.

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